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Die Charta der Heimatvertriebenen und deren Integration

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Am 5. August 1950 – fast auf den Tag genau fünf Jahren nach den Potsdamer Beschlüssen der Alliierten – wurde die ‚Charta der deutschen Heimatvertriebenen‘ im Kursaal in Stuttgart-Bad Cannstatt von den Vertretern der deutschen Heimatvertriebenen aus Osteuropa unterzeichnet.

Für Alfred M. de Zayas („Die Anglo-Amerikaner und die Vertreibung der Deutschen“), einen der besten Kenner der Materie, stellt die ‚Charta‘ nicht nur irgend „ein Aktionsprogramm“ dar, sondern er betont es, die Flüchtlinge aus dem Osten und Südosten Europas hätten sich auch an dieses Programm gehalten.

Die Kernaussage der ‚Charta‘ ist: „Wir Heimatvertriebenen verzichten auf Rache und Vergeltung.“ Punkt zwei: Die Vertriebenen „werden jedes Beginnen mit allen Kräften unterstützen, das auf die Schaffung eines geeinten Europas gerichtet ist, in dem die Völker ohne Furcht und Zwang leben können.“ Fast schon vergessen, der dritte Punkt: „Wir werden durch harte, unermüdliche Arbeit teilnehmen am Wiederaufbau Deutschlands und Europas.“

Etwas verschämt, stellt die ‚Charta‘ auch Forderungen nach dem „Recht auf Heimat“ als einem ehernen Menschenrecht und nach einer gerechten Verteilung der Kriegslasten auf alle Schultern auf.
Die historische Dimension dieser Stipulationen ergeben sich aber erst aus dem geschichtlichen Rückblick: Fünf Jahre nachdem Deutschland von den Westalliierten in Schutt und Asche gebombt wurde und neun bis vierzehn Millionen Deutsche aus den Ostgebieten vor der Roten Armee nur das nackte Leben retten konnten, war diese Handreichung der Vertriebenen nicht hoch genug einzuschätzen.

Dabei sollten gerade diese, nach dem „kommunistischen Kalkül“ (Zayas, S. 239)

 

„als soziale und politische Sprengkraft wirken. Diese Rechnung ist aber nicht aufgegangen. Im Gegenteil, die Vertriebenen wurden keine Terroristen. Sie integrierten sich erfolgreich in die Bundesrepublik Deutschland und trugen bedeutend zu ihrem Wiederaufbau bei.“

 

Die materiellen und psychischen Schäden, die diese Deutschen erlitten haben, dürfen nicht in Vergessenheit geraten, erst recht da das universale Vermächtnis der ‚Charta‘ omnipräsent ist: Dem Beharren auf dem Recht auf Heimat, Zayas hierzu:

 

„Gerade durch das Nichtverzichten auf Heimatliebe und Tradition haben die Vertriebenen der Welt einen wichtigen Dienst erwiesen: sie haben das Recht aller Völker auf die angestammte Heimat in der öffentlichen Diskussion gehalten, es behauptet und gefordert . . . Vertreibungen und ethnische Säuberungen sind völkerrechtswidrig. Sie stellen ein Verbrechen gegen die ganze Menschheit dar.“

 

Und Integration ist eine Bringschuld . . .

 

Herbert Karl
Bundessprecher

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