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Rentenanpassung für Spätaussiedler: Fragen zum Wahlkampfthema der Union

Bereits auf dem Treffen der Siebenbürger Sachsen in Dinkelsbühl diesen Jahres hat der bayerischen Innenminister, Joachim Herrmann, der gute Aussichten hat, der Nachfolger von de Maizière zu werden, großspurig angekündigt, sich dafür einzusetzen, die Renten der Ostaussiedler zu erhöhen.

In seiner Ansprache am „Tag der Heimat“ in Berlin am 2. September machte sich Bernd Fabritius, der Präsident des Bundes der Vertriebenen, für die Aufhebung der durch die Änderungen Ende der 1990er im Fremdrentengesetz erfolgten Schlechterstellung der Spätaussiedler stark.

Den ersten Dämpfer bekam dieses Wahlgetue der Union aus Bayern schon ein paar Minuten später, als Thomas de Maizière dieses Versprechen in einer Abweichung von der offiziell veröffentlichten Rede abhängig von der Zustimmung eines zukünftigen Koalitionspartners machte.

Drei Tage später fand die letzte Sitzung der derzeitigen Legislaturperiode ihr Ende! Ist hiermit das so mit breiter Brust verkündete Versprechen nur Wahlkampf der CSU (Herr Fabritius selber ist CSU-Bundestagskandidat)?

Die Wahltaktik ist hier zu offensichtlich, denn bereits das Gezerre um die so genannte Mütterrente erwies sich als eine politische Posse: Die Union wird nicht müde, jene als (einzige?) hervorragende Errungenschaft der zu Ende gehenden Legislaturperiode anzupreisen, so wie es im Gegenzug die SPD mit dem Mindestlohn macht.

Um auf die Rentenanpassung für Spätaussiedler zurück zu kommen, stellen sich doch zwei Fragen: Was hat die Union allgemein und Herr Fabritius, ein Kenner der Materie – seine Kanzlei bearbeitet seit Jahrzehnten Rentenansprüche seiner Landsleute – im Besonderen in den Jahren seit 1999 im Bereich der Rentenanpassung der Aussiedler getan? Wie konnte sie überhaupt diesem, dem Grundsatz der Gleichberechtigung zutiefst widersprechendem Gesetz überhaupt zustimmen?

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