Seit seinem Bestehen tritt der VAdM für die Novellierung des Fremdrentengesetzes (FRG) und damit einer Gleichbehandlung der Aussiedler und Spätaussiedler ein. Dabei wäre es eine ganz einfache chirurgische Operation, die Paragraphen 22 (4) und 22b (1 und 3) FRG zu ändern, die im Herkunftsland erworbenen Ansprüche auf 100 % zu erhöhen und die Deckelung der Entgeltpunkte aufzuheben.
Alles sonstig in diesem Diskurs Vorgebrachte ist Unsinn und bringt uns nicht weiter, denn den direkt Betroffenen läuft einfach die Zeit davon. Wenn die Politik nicht weiter weiß, wird ein Stuhlkreis, pardon: Arbeitskreis gegründet, in der Finanzwirtschaft wird entsprechend ein „Fond“, hat nichts mit Bodensatz zu tun, gegründet.
So wurde ein solcher von Frau Merkel angeregt; es sei dahingestellt, ob es ihre ureigene Eingabe war oder nicht, Fakt ist, dass der Großteil der willfährigen Funktionäre im Bund der Vertriebenen (BdV) und den Landsmannschaften auf diesen fahrenden Zug aufsprangen. Besonders linientreu erwiesen sich erneut die Hauspostillen von Bernd Fabritius, dem BdV-Präsidenten: Die „Siebenbürgische Zeitung“ und die „Banater Post“.
Die Kürzung der Rente um 40 % wurde seinerzeit mit den mangelnden Finanzen begründet: Wir schreiben das Jahr 1996: Kohls „blühende Landschaften“ erwiesen sich als Wahlgeplänkel, die Deutschen aus Russland kamen in Scharen, denn die vom Kanzler versprochene „Wolgadeutsche Republik“ erwies sich als Seifenblase und die vorwiegende Mehrheit der Deutschen aus den vormaligen kommunistischen Staaten waren schon längst in Deutschland.
Wurden im Zuge der Wiedervereinigung um eine Rentengerechtigkeit ehemaliger DDR-Staatsbürger noch hitzige Diskussionen geführt, gab es bis auf ein paar Debatten in den Niederungen des Deutschen Bundestages keinen öffentlichen Diskurs über die Ungerechtigkeit der erwähnten Paragraphen des FRG. Werden die so genannten DDR-Renten bei jeder Neubewertung jedes Mal kosmetisch angehoben, hat sich bei den Renten der Aussiedler und Spätaussiedler seit 1996 nichts verändert: Viele Betroffenen leben unterhalb der Armutsgrenze.
Dabei hat sich die Geschäftsgrundlage der §§ 22 und 22b FRG vollkommen geändert: Nach dreißig Jahren tragen die „Neuen Bundesländer“ sich finanziell zum Großteil selbst, die Aussiedler und deren zahlreiche Nachkommen haben in den Rententopf Milliarde an Beiträgen geleistet und vor allem leisteten die Aussiedler durch ihre Rentenkürzung ihren Solidarbeitrag, der endlich anerkannt werden sollte.
Bis das gesamte „Rentensystem“, dessen Finanzierung sowieso auf dem Kopf steht, durch ein bedingtes Bürgergeld (Leistung eines Solidarjahres durch alle Staatsbürger) wieder auf die Füße gestellt wird, fordern wir mit der Novellierung des FRG die 100% Anerkennung der im Ausland geleisteten Ansprüche und die Anrechnung sämtlicher Entgeltpunkte wie bei allen Staatsbürgern.
Um aller Kritik zu entgehen: Die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag haben das Gesetzesinitiativrecht, habe es somit in ihren Händen, das FRG zu novellieren oder mit einem Korrektivgesetz dieses, die Spätaussiedler betreffende Unrecht zu heilen.
2 Gedanken zu „Rentengerechtigkeit für Spätaussiedler“
Ich komme aus Russland, als Abkömling von Spätaussiedler Paragraph 7. 20 Jahren schwer gearbeitet und 3 Kinder alleine erzogen. 2 Kinder in Russland geboren und eine Tochter in Deutschland, ab 2016J bekomme ich Erwerbsminderungsrente in die Höhe von 477 Euro. Meine erworbene Punkten wurden doppelt gekürzt .Zuerst weil es über die durchschnittgrenze verdient habe und dann noch mal um 1/ 6. Für Kindererziehung so wie Kinderberücksichtigungszeiten für 2 Kinder in Rusland geboren NULL. Nur Berufsausbildung 11 Monaten, ob woll Ausbildung dauert 3 Jahren nach 15 Lebensjahr. Schwangerschaft 1984J und 1985 je 3 Monaten, ob woll in Gesetz steht für je 7 Monaten. Aber was totale Katastrophe um mir Volleerwerbsminderungsrente nach Erfüllung 420 Monaten Wartezeit nach Paragraph 262 SGB 6 nicht zahlen, klaut Rentenversicherung 2 letzte Monate bereits bezogene Krankengeld. Rentenversicherung manipulieren das FRG wie es ihnen passt. 3 Fach Alleinerziehende Mutter mit dem 20 J Beitragszeit und nur 477Euro Rente. Übrigens in Deutschland geborene Kind leidet an Epilepsie. Diese beschämende Rente könnt ihr auch noch haben. Tatjana Ruf Danke
Sehr geehrte Frau Ruf,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Unsere Hausseite war vorübergehend gestört, deshalb die verzögerte Antwort.
Ich werde mich bei Ihnen am Montag unter meiner Privatadresse (Herbert-Karl) melden.
Ein schönes Wochenende
Herbert Karl
Bundessprecher VAdM