Wir wünschen allen unseren Freunden und Mitgliedern eine gesegnete, besinnliche
und ruhige Weihnacht und im Neuen Jahr 2025 viel Erfolg, die Gesundheit und Frieden
Ihr VAdM-Vorstand
Gottes Sohn geboren
Gottes Sohn für uns geboren
Von seinem Vater auserkoren
Bedroht von seiner Obrigkeit
Bewahret dennoch alle Zeit
Die Liebesbotschaft uns tat kund
Für uns gestorben, voller Wund‘
Das Licht in der Welt er ist
Unser Heiland Jesus Christ
Wegweisende Urteile zu Asyl und Miete Der EuGH in Luxemburg und der BGH in Karlsruhe haben gestern zwei wichtige Entscheidungen gefällt. Urteil 1: EU-Staaten können Asylgesuche von Menschen grundsätzlich ablehnen, sofern ein anderes EU-Mitgliedsland einem früheren Antrag bereits nicht stattgegeben hat. Mit dieser Entscheidung reagierte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) auf eine Vorlage des Verwaltungsgerichts Minden zu den Verfahren einer staatenlosen Palästinenserin sowie eines Libanesen, deren Anträge andere EU-Staaten bereits abgelehnt haben. Nun steht fest: Deutsche Behörden dürfen Folgeanträge als unzulässig bewerten, sofern keine besonderen Umstände vorliegen. Zwischen Januar und November 2024 wurden laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 236.399 Asylanträge gestellt. Bei 19.538 Anträgen handelte sich um Folgeanträge. Urteil 2: Die 2020 eingeführte zweite Berliner Mietpreisbremse ist rechtmäßig. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, sie liege im öffentlichen Interesse und sei kein Verstoß gegen die Eigentumsgarantie. Berlin gilt derzeit stadtweit als angespannter Wohnungsmarkt, weswegen höchstens zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden dürfen. Das Ziel, überdurchschnittlichen Mieterhöhungen bei der Wiedervermietung entgegenzuwirken, sei in einer solchen Situation legitim, so der BGH. Menschen sollten sich ein Leben in ihrer bisherigen Umgebung leisten können. FOCUS Briefing top-themen@newsletter2.focus.de |