
Ein frohes, gesegnetes und vor allem friedvolles Osterfest
wünscht der VAdM-Vorstand
Wahlkampf in Deutschland: An ihren Taten sollt Ihr sie messen
In der Hitze des in seine Endphase gehenden Wahlkampfes im Februar 2025 wird dem Wahlvolk alles zugesichert. Es wird versprochen, obwohl die Wahlkampfstrategen der sogenannten etablierten Parteien wissen müßten, daß vieles nicht – angesichts leerer Kassen – einhalten werden kann.
Fakt ist, daß die bundesdeutsche Wirtschaft nicht nur seit drei Jahren, wie es in den Medien heißt, sondern seit den unsäglichen Quarantänemaßnahmen in der Corona-Krise schwächelt. Zur Erinnerung: Die sogenannte Ampel kam erst 2021 ans „Ruder,“ davor war die Union die Kanzlerpartei . . .
Daß die Ampelregierung gegen alle Vernunft den Ausstieg aus der Kernenergie – trotz der Energieknappheit angesichts des Ukrainekriege – dann doch durchzog, war nur eine ideologische Entscheidung. Dabei war klar, daß die nichtfossile Energie nicht ausreichen wird. Entsprechend mußte man auf das überteuerte Fracking-Gas aus den USA zurückgreifen, das nachgewiesen gar nicht umweltschonend gewonnen wird. Die war nur eine der Entscheidungen, die dem Verbraucher das Geld aus den Taschen zog.
Bei der Migrationskrise, dem Ukrainekrieg, dem vernachläßigten Digitalausbau, der Infrastrukturmisere, etc. liegen die Wurzeln ebenfalls in der Ära Merkel: Das kann keiner schönreden!
In einem Beitrag (https://www.instagram.com/kulturstiftungdervertriebenen/reel/DFw9TL3uLp-/) verweist, nein, verspricht Friedrich Merz die Nachbesserung des Fremdrentengesetzes und erhebliche Erleichterungen für die Anerkennung des Spätaussiedlerstatus: Dies sind, wie in zahlreichen anderen Politikfeldern Positionen der Alternative für Deutschland (siehe unsere VAdM-Hausseite).
Die amerikanische Administration hat richtig erkannt, daß die Welt wieder, wie zur Zeit des Kalten Krieges bipolar wurde. Offensichtlich wird die neue US-Regierung auch den geopolitischen Schwerpunkt auf die Pazifikregion verlegen. Daß all dies den Europäer schwer vermittelbar ist, liegt in der Natur der Dinge. Zudem ist es eine Binsenweißheit, daß ein dauerhafter Frieden im Nahen Osten (Verhandlungen werden in Saudi-Arabien geführt) nur mit einer Beteiligung Rußlands zu erreichen ist.
Die USA haben ebenfalls angekündigt, keine Truppen in die Ukraine zu schicken. Andererseits wird in der EU erwogen, Truppen zur Friedenssicherung in der Ukraine abzukommandieren: Glaubt in Europa jemand allen Ernstes, Rußland würde, nach dem Desaster mit den OECE-Beobachtern vor dem Ukrainekrieg, einer solchen Lösung zustimmen? Hier könnten nur UN-Beobachter aus neutralen Ländern in Frage kommen.
Wegweisende Urteile zu Asyl und Miete Der EuGH in Luxemburg und der BGH in Karlsruhe haben gestern zwei wichtige Entscheidungen gefällt. Urteil 1: EU-Staaten können Asylgesuche von Menschen grundsätzlich ablehnen, sofern ein anderes EU-Mitgliedsland einem früheren Antrag bereits nicht stattgegeben hat. Mit dieser Entscheidung reagierte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) auf eine Vorlage des Verwaltungsgerichts Minden zu den Verfahren einer staatenlosen Palästinenserin sowie eines Libanesen, deren Anträge andere EU-Staaten bereits abgelehnt haben. Nun steht fest: Deutsche Behörden dürfen Folgeanträge als unzulässig bewerten, sofern keine besonderen Umstände vorliegen. Zwischen Januar und November 2024 wurden laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 236.399 Asylanträge gestellt. Bei 19.538 Anträgen handelte sich um Folgeanträge. Urteil 2: Die 2020 eingeführte zweite Berliner Mietpreisbremse ist rechtmäßig. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, sie liege im öffentlichen Interesse und sei kein Verstoß gegen die Eigentumsgarantie. Berlin gilt derzeit stadtweit als angespannter Wohnungsmarkt, weswegen höchstens zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden dürfen. Das Ziel, überdurchschnittlichen Mieterhöhungen bei der Wiedervermietung entgegenzuwirken, sei in einer solchen Situation legitim, so der BGH. Menschen sollten sich ein Leben in ihrer bisherigen Umgebung leisten können. FOCUS Briefing top-themen@newsletter2.focus.de |